LJ Bogen

News

Jugendschutz NEU ab 2019

 

Alles Neu beim Jugendschutz ab 01.01.2019.

Dabei dreht sich hauptsächlich alles um die fast österreichweit einheitlichen Ausgehzeiten.

  • Bis 14 Jahre alt, darfst du von 05.00 bis 23.00 Uhr ausbleiben
  • Zwischen 14 und 16 Jahren darfst du von 05.00 bis 01.00 Uhr ausbleiben
  • Erst wenn du 16 Jahre alt bist, ist es dir erlaubt, ohne zeitliche Begrenzung auszubleiben, wenn es deine Erziehungsberechtigten erlauben.

Beim Alkohol ist die gesetzliche Regelung dieselbe wie bisher.

  • Bis du 16 Jahre alt bist, ist dir das Kaufen, Besitzen und Konsumieren von alkoholischen Getränken verboten.
  • Bis du 18 Jahre alt bist, sind Getränke mit gebranntem Alkohol (Wodka, Whiskey, Liköre, Schnaps, etc.) und spirituosenhältige Mischgetränke wie zum Beispiel Alkopops, verboten.

Neu ist auch, dass Rauchen gesetzlich erst ab 18 Jahren erlaubt ist.

 




zurück